Indien beschränkt die Einfuhr vieler Produkte

Laut einem Bericht der Economic Times of India vom 29. Oktober hat Indien überraschend angekündigt, neue Standards für die Einfuhr bestimmter Lederwaren wie Schuhe einzuführen und den Import billiger Produkte zu verhindern. Bislang hatte diese Maßnahme keinen Bezug zu … Elektronische Steckverbinder, Eurostyle-KlemmenblockUnd Reflexreflektoren Feld.

Das Ministerium für Handel, Industrie und Binnenhandelsförderung (DPIIT) erließ am 27. Oktober die „Qualitätskontrollverordnung für Schuhe aus Leder und anderen Materialien, 2020“, um die Inspektion und die Standards für 10 Arten von Lederschuhen durchzusetzen, darunter:
Sicherheitsstiefel und -schuhe aus Leder
Canvas-Schuhe mit Gummisohle
Canvas-Stiefel mit Gummisohle
Sicherheitsstiefel aus Gummi und Segeltuch für Bergleute
Sicherheitsschuhe aus Leder mit direkt geformter Gummisohle
Sicherheitsschuhe aus Leder mit direktgeformter PVC-Sohle
Sportschuhe
Hohe taktische Stiefel mit PU-Gummisohle
Antiriot Schuhe
Derby-Schuhe

Gemäß den Zertifizierungsstandards des Indian Bureau of Standards (BIS) unterliegen Ledersicherheitsstiefel, Lederschuhe, Sportschuhe, Einsatzschuhe und andere Produkte, die auf der Liste der beschränkten Lederwaren stehen, den hohen indischen Qualitätsstandards, bevor sie nach Indien exportiert werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass zukünftig auf dem indischen Markt hochwertige und hochpreisige Lederwaren angeboten werden.

Indiens Abhängigkeit von China in der Lederindustrie ist nach wie vor sehr hoch. Indiens Importbeschränkungen für bestimmte Leder- und Schuhprodukte könnten zwar Auswirkungen auf einige chinesische Unternehmen haben, am stärksten betroffen ist jedoch die indische Lederindustrie. Daten zeigen, dass Indien im Fiskaljahr 2020 Lederwaren im Wert von 453,12 Millionen US-Dollar importierte, wovon 85 % auf China entfielen. Der Auftragswert belief sich auf 384,5 Millionen US-Dollar.
Darüber hinaus hat das indische Finanzministerium am 11. November die Zollbekanntmachung 42/2020 herausgegeben, um ab dem 12. November dieses Jahres einen Basiszoll von 5 % auf importierte LCD- und LED-TV-Panel-Komponenten (Open Cell TV Panel) (HS 8529) zu erheben, die beschichtete Filme (Chip-on-Film), Leiterplatten (Printed Circuit Board Assembly, PCBA) und Batterien (Cell Glass Board/Substrate) enthalten.

Laut Reuters kontrolliert Indien derzeit die Qualitätsprüfung von aus China importierten Elektronikprodukten streng, und die Genehmigungsgeschwindigkeit hat sich verlangsamt, was sich auf den Import von Apples neuem IPHONE und Produkten wie Mi auswirkt.

Seit August dieses Jahres verzögert die indische Normungsbehörde (BIS), die für die Produktqualität zuständig ist, die Zulassung von Elektronikprodukten aus China, darunter Smartphones und Smartwatches. Während die Bearbeitung früher nur etwa 15 Tage dauerte, benötigen manche Anträge nun mehr als zwei Monate.
08 Neue Anforderungen an den Frachtbrief für nach Indien exportierte Waren

Die Anforderungen von OOCL an Konnossemente für Exporte nach Indien lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Bei Waren nach Indien dürfen in einem Frachtbrief nicht sowohl eigene als auch fremde Kisten verwendet werden;

2. Wir akzeptieren keine FCL/LCL-Sendungen und nicht mehr als einen Empfänger pro Box.

3. Der Versender darf kein indisches Unternehmen sein und muss den vollständigen Firmennamen und die Adresse angeben;

4. Der Empfänger muss ein in Indien ansässiges Unternehmen sein und den vollständigen Firmennamen und die Adresse angeben. Handelt es sich beim Empfänger um eine Order oder eine Bank, muss der Benachrichtigungsempfänger ein in Indien ansässiges Unternehmen sein und den vollständigen Firmennamen und die Adresse angeben; müssen die Waren über Kalkutta nach Nepal oder Bhutan umgeladen werden, kann der Empfänger als Unternehmen am endgültigen Bestimmungsort und mit einer entsprechenden permanenten Kontonummer (PAN) akzeptiert werden;

5. Die permanente Kontonummer des Meldenden (PAN) ist anzugeben; sind Empfänger und Meldender beide Spediteure, ist zusätzlich die permanente Kontonummer des Empfängers (PAN) anzugeben.

6. wenn der Empfänger oder Melder der tatsächliche Importeur ist oder die Informationen über den tatsächlichen Importeur an anderer Stelle im Frachtbrief angegeben sind, die E-Mail-Adresse des tatsächlichen Importeurs, die Import- und Exportnummer (IEC) und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (GSTIN);

7. Für alle Exporte nach und durch Indien muss ein 6-stelliger HS-Code angegeben werden. Wenn es sich um eine Mischung aus vielen verschiedenen Warenarten mit unterschiedlichen HS-Codes handelt, erstellen und senden Sie bitte Frachtinformationen entsprechend dem HS-Code.

8. Die Spalte „Bestimmungsort“ auf allen Konnossementen lautet „Indische Waren“. Bitte geben Sie den Gesamtwert in den Bemerkungen zu den Versandanweisungen für die Zollanmeldung im Bestimmungshafen an. Die Wertangabe wird nicht auf dem Konnossement selbst ausgewiesen.

9. Falls der Kunde die Umladung der Waren von Indien nach Nepal veranlassen muss, sollten im Konnossement die entsprechenden Umladungsbedingungen aufgeführt und eine Garantie für die rechtzeitige Lieferung gegeben werden.

10. Handelt es sich bei den Gütern um Gefahrgut, so enthält der Frachtbrief keine Angaben zu den Umladebedingungen für das Inlandterminal Tughlakabad.

Ein Umschlag zum ICD Mulund ist nicht möglich, wenn es sich bei den Gütern um Haushaltswaren oder persönliche Gegenstände usw. handelt.

12. Die Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde des Bestimmungshafens akzeptiert keine Einfuhr von Mobiltelefonen und Mobiltelefonzubehör, Schuhen, Damenhandtaschen, Kosmetika, Schweißgittern, Lebensmitteln, Süßigkeiten und Milchpulver nach Indien.
13. Der Zoll im Bestimmungshafen akzeptiert die Einfuhr der folgenden Waren nicht, wenn der Versender sie als Filme und Füllmaterial deklariert, Spiele und Spielzubehör, Produktionsfilme und Kochgeräte.


Veröffentlichungsdatum: 28. Dezember 2020